Sozietät RICHTER UND PARTNER

Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Jahresabschluss

Als Kaufmann oder Geschäftsführer einer Personen-oder Kapitalgesellschaft sind Sie verpflichtet, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser bildet gleichzeitig die Grundlage für die Besteuerung, ggf. modifiziert um steuerliche Abweichungen.

Bis zu gewissen Größenordnungen oder als Freiberufler können Sie eine Gewinnermittlung als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erstellen.

Wir übernehmen die Erstellung der Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben – auch dann, wenn Sie die zugrundeliegende Buchführung selbst erstellt haben.

Auf Wunsch führen wir zur Erfüllung eventueller Anforderungen von Banken Plausibilitätsbeurteilungen oder freiwillige Prüfungen durch und erteilen entsprechende Bescheinigungen.

Außerdem übernehmen wir für Sie erforderlichenfalls die Offenlegung Ihrer Jahresabschlussdaten im elektronischen Bundesanzeiger.